Gesetze & Verordnungen
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Handhabung von gefallenen Tieren unterliegt in Deutschland und der Europäischen Union aufgrund ihrer seuchenhygienischen Bedeutung strengen gesetzlichen Regelungen. Das oberste Ziel ist es, die Ausbreitung von Tierkrankheiten zu vermeiden. Auf Landes- und EU-Ebene existieren zahlreiche Gesetze und Verordnungen.
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Das deutsche Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) setzt die Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zur Tierkörperbeseitigung um. Danach gelten verstorbene Tiere aus der Landwirtschaft als Risikomaterial. Risikomaterial darf keinesfalls in die Nahrungskette gelangen. Vielmehr muss dieses Risikomaterial zwingend nach den im Gesetz beschriebenen Verfahren behandelt werden.
Relevante Gesetze und Verordnungen
vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren


