Gesetze & Verordnungen

Wir helfen Ihnen, sich über rechtliche Bedingungen zu informieren

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Handhabung von gefallenen Tieren unterliegt in Deutschland und der Europäischen Union aufgrund ihrer seuchenhygienischen Bedeutung strengen gesetzlichen Regelungen. Das oberste Ziel ist es, die Ausbreitung von Tierkrankheiten zu vermeiden. Auf Landes- und EU-Ebene existieren zahlreiche Gesetze und Verordnungen.

SecAnim garantiert eine professionelle und sichere Abholung sowie eine gesetzeskonforme Beseitigung der Tierkörper gemäß EU-Verordnung

Das deutsche Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) setzt die Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zur Tierkörperbeseitigung um. Danach gelten verstorbene Tiere aus der Landwirtschaft als Risikomaterial. Risikomaterial darf keinesfalls in die Nahrungskette gelangen. Vielmehr muss dieses Risikomaterial zwingend nach den im Gesetz beschriebenen Verfahren behandelt werden.

  • Sicherheit und Hygiene haben oberste Priorität

  • Gefallene Tiere aus der Landwirtschaft und Schlachtabfälle aus der Fleischindustrie müssen in Spezialfahrzeugen abgeholt werden

  • In der Tierkörperbeseitigungsanlage erfolgt eine Drucksterilisation zur sicheren Beseitigung von Krankheitserregern

  • Nach der Sterilisation werden die Tierkörper zu Mehl und Fett zur alternativen Energiegewinnung weiterverarbeitet

Relevante Gesetze und Verordnungen

VERORDNUNG (EG) Nr. 1069/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)

VERORDNUNG (EU) Nr. 142/2011 DER KOMMISSION

vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

TIERISCHE NEBENPRODUKTE – BESEITIGUNGSGESETZ (TierNebG)

vom 25. Januar 2004

TIERISCHE NEBENPRODUKTE – BESEITIGUNGSVERORDNUNG (TierNebV)

vom 27. Juli 2006

Sie haben noch Fragen?

Unsere Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen rund um das Thema gesetzliche Regelung. Eine Abholung beauftragen Sie bitte direkt bei der für Ihre Region zuständigen SecAnim-Niederlassung.