Die Handhabung von gefallenen Tieren unterliegt in Deutschland und der Europäischen Union strengen gesetzlichen Regelungen. Das oberste Ziel ist es, die Ausbreitung von Tierkrankheiten zu vermeiden. Die sichere Beseitigung setzt hohe hygienische Anforderungen voraus. Neben einer zeitnahen Abholung kommt es auf eine strenge Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Verarbeitung an.
Das deutsche Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) setzt die Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zur Tierkörperbeseitigung um. Danach gelten verstorbene Tiere aus der Landwirtschaft als Risikomaterial. Risikomaterial darf keinesfalls in die Nahrungskette gelangen. Vielmehr muß dieses Risikomaterial zwingend nach den im Gesetz beschriebenen Verfahren behandelt werden.
Um die Ausbreitung von Tierkrankheiten zu vermeiden, müssen gefallene Tiere aus der Landwirtschaft und Schlachtabfälle aus der Fleischindustrie in Spezialfahrzeugen abgeholt und in Tierkörperbeseitigungsanlagen gemäß EU-Verordnung einer Drucksterilisation unterzogen werden. Die weiteren Produktionsschritte sind gesetzlich definiert und führen letztendlich zur Verbrennung.
Bundesweit unterhält SecAnim 5 Verarbeitungsbetriebe und 8 Logistikstandorte und ist so auch für einen Krisenfall gut aufgestellt, da man bei Bedarf auf unternehmenseigene Ressourcen zurückgreifen kann. Notfallpläne sowie Schutzkleidung, etwa für den Ausbruch einer Tierseuche, liegen bereit, eine entsprechende Task Force (Einsatzgruppe) würde dann schnell arbeitsfähig sein.