Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Handhabung von gefallenen Tieren unterliegt in Deutschland und der Europäischen Union strengen gesetzlichen Regelungen. Das oberste Ziel ist es, die Ausbreitung von Tierkrankheiten zu vermeiden. Die sichere Beseitigung setzt hohe hygienische Anforderungen voraus. Neben einer zeitnahen Abholung kommt es auf eine strenge Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Verarbeitung an.

Gesetzliche Grundlage in Deutschland und der EU

Das deutsche Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) setzt die Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zur Tierkörperbeseitigung um. Danach gelten verstorbene Tiere aus der Landwirtschaft als Risikomaterial. Risikomaterial darf keinesfalls in die Nahrungskette gelangen. Vielmehr muss dieses Risikomaterial zwingend nach den im Gesetz beschriebenen Verfahren behandelt werden.

Sicherheit und Hygiene haben oberste Priorität

Um die Ausbreitung von Tierkrankheiten zu vermeiden, müssen gefallene Tiere aus der Landwirtschaft und Schlachtabfälle aus der Fleischindustrie in Spezialfahrzeugen abgeholt und in Tierkörperbeseitigungsanlagen gemäß EU-Verordnung einer Drucksterilisation unterzogen werden. Im Anschluss an die Drucksterilisation erfolgt die Herstellung von Mehl und Fett. Die Mehle werden als Alternativbrennstoff in Kraftwerken und der Zementindustrie verwertet. Die tierischen Fette werden an die Biodiesel-Industrie weitergegeben und dort zu einem nachhaltigen Biokraftstoff weiterverarbeitet.

Im Krisenfall gut gerüstet

Bundesweit unterhält SecAnim 6 Verarbeitungsbetriebe und 7 Logistikstandorte und ist so auch für einen Krisenfall gut aufgestellt, da man bei Bedarf auf unternehmenseigene Ressourcen zurückgreifen kann. Notfallpläne sowie Schutzkleidung, etwa für den Ausbruch einer Tierseuche, liegen bereit, eine entsprechende Einsatzgruppe würde dann schnell arbeitsfähig sein.

Haben Sie Fragen?

Unsere Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen rund um das Thema gesetzliche Regelung. Senden Sie uns bitte eine Nachricht, wir rufen Sie gern zurück. Eine Abholung beauftragen Sie bitte direkt bei der für Ihre Region zuständigen SecAnim-Niederlassung.

Hier geht es zu Ihrer zuständigen Niederlassung.