Bereitlegung von Pferden
Um die Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten zu können, bitten wir Sie ihr Pferd gesetzeskonform bereitzustellen. Hufeisen und anderes Zubehör, wie beispielsweise Decken, Halfter, Zaumzeug und Zügel müssen vor der Abholung eigenständig entfernt werden, da ansonsten zusätzliche Kosten entstehen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Geschützte Aufbewahrung vor Witterungseinflüssen, Menschen und Tieren.
- Lagerung auf einem befestigten Platz in geschlossenen Behältnissen oder unter einer festen Abdeckung bis zur Abholung. Dieser Platz bzw. Behälter muss flüssigkeitsundurchlässig, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
- Direkte Nähe zu einer befestigten Straße.
- Innerhalb des freien Schwenkbereichs unseres Ladekrans.
- Nicht unter Bäumen, Sträuchern, Telefonkabeln, Schildern usw.
- Equidenpass beilegen.
Für weitere Informationen siehe: Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG §10)